Die Stacheldraht-Falle

Ausschließliche Drahtzäune, wie etwa Stacheldraht, sind für Pferde gerichtlich verboten
(Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts – Az. 2 K 503/97 We.). Rennt ein Pferd aus Panik durch den kaum sichtbaren Zaun, kann es sich im schlimmsten Fall die Brust lebensgefährdend aufreißen oder sich sogar die Beine zerfetzen. Wichtig: Innen mit einem Meter Abstand zum Drahtzaun einen impulsstarken Elektrozaun aufstellen.

Pferd-Fesselbeuge nach der Begegnung mit einem im Gras eingewachsenen Stacheldraht

Elektro-Draht als alleinige Einzäunung wird als nicht ausreichend erachtet, Stacheldraht mittlerweile als tierschutzwidrig angesehen. Als sicherste Variante gilt ein massiver Holzzaun mit zusätzlichen Elektrodrähten
oder -bändern, die verhindern, dass die Pferde Stangen und Pfosten durchnagen oder sich daran scheuern, was auch den stärksten Zaun ins Wanken bringen kann. Anstelle der unteren Querstangen können auch nur Elektrobänder oder Bänder aus Förderbandgummi verwendet werden, die jedoch gut gespannt sein müssen.

Empfohlen wird bei Weiden je nach Pferdebestand eine Zaunhöhe von 1,20 bis 1,50 Meter, bei Sandpaddocks sogar 1,60 bis 1,80 Meter – wenn wenig Futter da ist, haben Pferde einen Grund zum Ausbrechen.

Quelle 2007

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